Zwei Geschäftsleute in Anzügen unterschreiben einen Vertrag an einem gut beleuchteten Bürotisch.
Leonhard Becker, Press Director & Founder Leonhard Becker, Press Director & Founder

Vertragsgestalltung im Auslandsgeschäft

Der internationale Joint-venture-Vertrag §28 - Teil 1

Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft hat sich seit den 80er Jahren auch mit Fragen des internationalen Gemeinschaftsunternehmens auseinanderzusetzen. Dabei hat sich insbesondere der Bereich des Joint-venture-Vertragsrechts in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt, sodass er an dieser Stelle einmal erläutert werden soll.

Verfolgt man die Statistiken der Deutschen Bundesbank, so wird erkennbar, dass die Kapitalinvestitionen der deutschen Industrie im Ausland ständig wachsen. Die deutsche Industrie reagiert mit ihren Auslandsinvestitionen auf unterschiedliche Entwicklungen:

  • Zum einen ist erkennbar geworden, dass es vorteilhaft ist, auf Auslandsmärkten durch eigene Firmen vertreten zu sein

  • Zum anderen kann das Ausland selbst Standortvorteile bieten, welche sich z.B. durch lokale Produktion, Endmontage oder Serviceleistungen besonders manifestieren.

Schließlich gilt es auch, die ein einigen Branchen begrenzten Wachstumsmöglichkeiten des heimischen Marktes zu umgehen und der Neuerungen der internationalen Unternehmensstrukturen Rechnung zu tragen.

Es ist zunächst einmal herauszustellen, warum für die deutsche Wirtschaft Direktinvestitionen ins Ausland vorteilhaft sein können, und es ist anschließend im Teil 2 der Begriff des Joint-venture zu bestimmen. Dabei ist vor allem das Joint-venture von einer bloßen Lizenzvergabe, einer Vertragskooperation oder einer eigenen Niederlassung abzugrenzen.

Der Begriff der Direktinvestition im Ausland wird in einem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank definiert. Somit versteht man unter Direktinvestitionen:

  • die Gründung und den Erwerb von Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten.

  • den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 25% beträgt

  • den Zufluß von Anlagenmitteln und Zuschüssen in diese Investition und die Gewährung von Darlehnen an solche Investitionen.

Die Gründe für Direktinvestitionen sind recht zahlreich und lassen sich schwerpunktmäßig wie folgt zusammenfassen. Zunächst kann in der Größe des Absatzmarktes im Ausland ein wesentlicher Vorteil für die deutsche Exportwirtschaft zu sehen sein. Die Marktnähe erhöht sich wesentlich durch die Investition im Ausland und die Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen kann stark eingeschränkt werden. Weiterhin lassen sich auch Kostenvorteile durch Fertigungen im Ausland erzielen.

Ein wichtiger Grund liegt in der Überwindung von Handelshemmnissen tarifärer und nichttarifärer Art, und es ist auch auf der Basis des englischen Begriffs "buy local" oder "buy national" verständlich, dass lokale Anbieter oder solche mit lokalem Engagement im jeweiligen Markt eine größere Chance haben.

Sehr häufig genannt werden zudem der Bereich der Steuervorteile in anderen Märkten, eine andere Kosten- und Lohnstruktur, die Chance zur Nutzung von Subventionen und schließlich auch die Wachstumschance ausländischer Märkte.

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Marktpräsenz im Ausland die dortige Nachfrage steigern kann und dass durch Zulieferungen aus Deutschland auch hier im Inland weitere Geschäftschancen entstehen.

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Nutzungshinweis

Quellen/Literatur: Eser, Internationale Joint Ventures und EG-Kartellrecht, RIW 1984 s489ff; Gasweid, Gemeinsame Tochtergesellschaften im deutschen Konzern- und Wettbewerbsrecht,1976, ders, Rechtsfragen des internationalen Gemeinschafts- Unternehmens-Joint Venture, RIW 1990 S.1ff, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Institut der Deutschen Wirtschaft.

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